Die Deutsche Sinfonietta ist ein privat getragenes, gemeinnütziges Orchester, das keine öffentlichen Zuwendungen erhält. Daher sind wir auf das personelle und finanzielle Engagement unserer Unterstützerinnen und Unterstützer angewiesen.
Die Deutsche Sinfonietta dankt ihren wohlwollenden Sponsoren:
Weiterhin danken wir für ihre großartige Unterstützung:
Claudia & Christian Müller-Elschner, Berlin
Torsten Hollstein & Claudius A. Meyer
Lutz & Christiane Peters, Hamburg
Albert & Evelyne Mautner, Berlin
Netzwerk:Klassik, Berlin
Cantus-Riedel, Berlin
La Cave de Bacchus, Berlin
Sie können uns bereits jetzt unterstützen durch einen Beitrag auf unserer
oder Ihrer Zuwendung auf unser Konto IBAN: DE50100700240939959300 (BIC: DEUTDEDBBER)
Das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin hat der Trägergesellschaft der DSB den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt. Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 5 AO).
Die Deutsche Sinfonietta ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Damit ist es für Förderinnen und Förderer möglich, Zuwendungen an die DSB nach den Regeln der §51 ff. einkommensteuermindernd zu berücksichtigen.
Über weitere Sponsoring- und Fördermöglichkeiten der Deutschen Sinfonietta werden wir Sie in Kürze an dieser Stelle informieren.
Wenn Sie uns als Freund der Deutschen Sinfonietta unterstützen möchte oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte vorab an:
Die Deutsche Sinfonietta ist ein privat getragenes, gemeinnütziges Orchester, das keine öffentlichen Zuwendungen erhält. Daher sind wir auf das personelle und finanzielle Engagement unserer Unterstützerinnen und Unterstützer angewiesen.
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Das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin hat der Trägergesellschaft der DSB den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt. Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 5 AO).
Die Deutsche Sinfonietta ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Damit ist es für Förderinnen und Förderer möglich, Zuwendungen an die DSB nach den Regeln der §51 ff. einkommensteuermindernd zu berücksichtigen.
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© Deutsche Sinfonietta Berlin
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