Good news für die Deutsche Sinfonietta und ihre Freunde und Förderer! Das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin hat der Trägergesellschaft der DSB den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt. Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 5 AO).
Die Deutsche Sinfonietta ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Damit ist es für Förderinnen und Förderer zukünftig (und rückwirkend) möglich, Zuwendungen an die DSB nach den Regeln der §51 ff. einkommensteuermindernd zu berücksichtigen.
Über die Möglichkeiten, die Deutsche Sinfonietta zu unterstützen, werden wir hier in absehbarer Zeit weitere Informationen veröffentlichen. Stay tuned!
Good news für die Deutsche Sinfonietta und ihre Freunde und Förderer! Das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin hat der Trägergesellschaft der DSB den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt. Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 5 AO).
Die Deutsche Sinfonietta ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Damit ist es für Förderinnen und Förderer zukünftig (und rückwirkend) möglich, Zuwendungen an die DSB nach den Regeln der §51 ff. einkommensteuermindernd zu berücksichtigen.
Über die Möglichkeiten, die Deutsche Sinfonietta zu unterstützen, werden wir hier in absehbarer Zeit weitere Informationen veröffentlichen. Stay tuned!
© Deutsche Sinfonietta Berlin
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